Übernahme von Schülerbeförderungskosten als freiwillige Leistung des Landkreises München

Vom Sozialausschuss vorberaten und im Kreistag beschlossen:

Die Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Nichterfüllens des Tatbestandsmerkmals der “Nächstgelegenheit”, im Rahmen der Vergleichsberechnung mit dem Ausbildungstarif I/II, eine Ablehnung erhalten würden, werden ab dem 01.08.2020 als freiwillige Leistung des Landkreises München übernommen.

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